Rechtliche Rahmenbedingungen Fahrgemeinschaften

Fahrer und Mitfahrer von Fahrgemeinschaften gehen durch die übereinstimmende Willenserklärung, eine Strecke gemeinsam zurückzulegen, einen rechtswirksamen (Beförderungs)Vertrag ein. Bei Hol- und Bringdiensten von Minderjährigen sind die Obsorgeberechtigten Vertragspartner. Der Vertrag kann formfrei, schriftlich oder über eine Vermittlungsorganisation geschehen.

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Strukturelle Rahmenbedingungen Fahrgemeinschaften

Neben den persönlichen Gründen für die Teilnahme an Fahrgemeinschaften gibt es auch eine Reihe an förderlichen Rahmenbedingungen, die die Bildung und den Fortbestand von Fahrgemeinschaften beflügeln: Infolge des wachsenden Verkehrsaufkommens und des Wirtschaftsverkehrs gibt es an vielen Zielorten Stellplatzmangel. Dies kann sowohl an Unternehmensstandorten, an den viele Arbeitnehmer anreisen, oder an stark frequentierten Punkten (Hotspots) im Gemeindegebiet (z.B.: Schulen, Einkaufsstraßen) das Parken unmöglich und/oder teuer machen; Infolge des Stellplatzmangels an stark frequentierten Punkten im Gemeindegebiet wurden vielerorts Maßnahmen zur Parkraumbewirtschaftung im betroffenen und im daran angrenzenden Bereich, um den Ausweichverkehr und durch die Parkraumbewirtschaftung induzierten Stellplatzmangel zu vermeiden, eingeführt; Sind … Strukturelle Rahmenbedingungen Fahrgemeinschaften weiterlesen