Rechtliche Rahmenbedingungen MikroÖV

MikroÖV-Systeme werden von Gemeinden oder Gemeindezusammenschlüssen, von Vereinen, Initiativen aber auch von Transportunternehmen und Gesellschaften der Verkehrsver-bundorganisation initiiert. Da MikroÖV-Systeme lokale und klein(st)regionale Mobilitätsdienstleistungen anbieten, ist eine politische wie auch aktive Unterstützung durch die Gemeinde unerlässlich.

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Strukturelle Rahmenbedingungen MikroÖV

Von MikroÖV-Systemen profitiert in erster Linie die Gemeindebevölkerung bzw. konkrete Gruppen und in weiterer Folge die Siedlungsstruktur, die regionale Wirtschaft und die Umwelt. In Abhängigkeit von den Gründen für die Etablierung eines MikroÖV-Systems, z.B. zur Schließung vorhandener Lücken in der regionalen Mobilitätsversorgung oder zur Verhinderung drohender Abwanderung infolge fehlender ÖV-Erschließung, müssen verschiedene örtliche Besonderheiten berücksichtigt werden. „Strukturelle Rahmenbedingungen MikroÖV“ weiterlesen

Strukturelle Rahmenbedingungen Fahrgemeinschaften

Neben den persönlichen Gründen für die Teilnahme an Fahrgemeinschaften gibt es auch eine Reihe an förderlichen Rahmenbedingungen, die die Bildung und den Fortbestand von Fahrgemeinschaften beflügeln: Infolge des wachsenden Verkehrsaufkommens und des Wirtschaftsverkehrs gibt es an vielen Zielorten Stellplatzmangel. Dies kann sowohl an Unternehmensstandorten, an den viele Arbeitnehmer anreisen, oder an stark frequentierten Punkten (Hotspots) im Gemeindegebiet (z.B.: Schulen, Einkaufsstraßen) das Parken unmöglich und/oder teuer machen; Infolge des Stellplatzmangels an stark frequentierten Punkten im Gemeindegebiet wurden vielerorts Maßnahmen zur Parkraumbewirtschaftung im betroffenen und im daran angrenzenden Bereich, um den Ausweichverkehr und durch die Parkraumbewirtschaftung induzierten Stellplatzmangel zu vermeiden, eingeführt; Sind … Strukturelle Rahmenbedingungen Fahrgemeinschaften weiterlesen